Falls Sie diesen Auftrag als Insolvenzverwalter oder Bevollmächtigter erteilen, benötigen wir eine entsprechende Bevollmächtigung oder ein amtliches Schreiben, um den Antrag zu bearbeiten.
Bitte beachten Sie zudem, dass der insolvente Betrieb im dafür vorgesehenen Feld eingetragen werden muss. Tragen Sie dort nicht Ihre eigene Firma oder Ihren Namen ein!
Falls erforderlich, können Sie Ihre Firma oder Ihren Namen im Adresszusatz der neuen Adresse angeben.